Die Frage nach den Kosten einer Psychotherapie im Rhein-Sieg-Kreis ist für viele Familien ein zentrales Thema. Ob es um die erste Orientierung oder konkrete Fragen zur Erstattung durch die Krankenkasse geht – eine transparente Darstellung der Kosten ist besonders wichtig. Auf dieser Seite findest Du alle relevanten Informationen zur Kostenübernahme in meiner Praxis: für gesetzlich oder privat Versicherte, für Beihilfeberechtigte sowie für Selbstzahlende.
Ich begleite Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis und der Region Köln – Bonn. Mein Anliegen ist es, Dir den Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung so einfach wie möglich zu gestalten – auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht.
Psychotherapie ist eine Kassenleistung. Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche entstehen bei mir keine privaten Kosten. Der Antrag bei der Krankenkasse wird durch meine Praxis gestellt, sodass Du Dich um nichts kümmern musst. Eine Überweisung durch den Haus- oder Kinderarzt ist nicht erforderlich – Du kannst direkt Kontakt aufnehmen.
Bitte beachte: Bei einem hohen Bedarf kann es Wartezeiten geben. Falls gewünscht, berate ich Dich gern zu alternativen Verfahren wie dem Kostenerstattungsverfahren.
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen hängt vom jeweiligen Tarif ab. Manche Verträge decken die vollen Kosten ab, andere nur einen Teil. Ich empfehle, vor Beginn der Therapie bei Deiner Versicherung nachzufragen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Kinder und Jugendliche übernommen wird und ob ein ärztliches Gutachten benötigt wird.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Grundlage ist die aktuelle Empfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer (Stand: Juli 2024).
Du kannst die Therapie auch unabhängig von einer Krankenkasse selbst finanzieren – etwa, wenn Du keine Antragsverfahren durchlaufen möchtest oder Wert auf maximale Diskretion legst. Die Kosten richten sich ebenfalls nach den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (Stand: Juli 2024).
Wenn Du unsicher bist, welcher Fall auf Dich zutrifft oder wie Du am besten vorgehst, melde Dich gerne bei mir. Ich unterstütze Dich dabei, die passende Lösung für Deine Situation zu finden.