Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen variiert je nach individuellem Versicherungsvertrag. Vor Therapiebeginn sollte mit der Versicherung geklärt werden, welche Bedingungen und welcher Umfang der Kostenübernahme gelten.
Die Kosten orientieren sich an den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (Stand: Juli 2024).
Die Kosten der Therapie können selbstverständlich auch ohne Einbezug einer Krankenversicherung selbst getragen werden. Für Selbstzahlende orientieren sich die Kosten an den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (Stand: Juli 2024).